Rollstuhlgerecht, barrierefrei, seniorengerecht – diese Begriffe tauchen vor allem bei der Wohnungssuche immer wieder auf und werden dabei häufig synonym verwendet. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede. Und diese solltest Du kennen, wenn Du auf der Suche nach einer Wohnung bist, die für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet ist.
An dieser Stelle geben wir Dir einen Überblick darüber, worauf Du achten solltest und welche Eigenschaften eine rollstuhlgerechte Umgebung erfüllen muss.
Rollstuhlgerecht: Definition und Abgrenzung
Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Begriff Barrierefreiheit auch Rollstuhlfahrer inkludiert – das ist aber nicht grundsätzlich der Fall.
Auf das private (Wohn-)Umfeld trifft das hingegen leider nicht zu. Die Anforderungen an diesen Bereich sind anders – barrierefrei bedeutet hier nicht gleich rollstuhlgerecht.
Regelung nach ÖNORM B 1600
Eine barrierefreie Wohnung ist nicht unbedingt rollstuhlgerecht. Ist eine Wohnung hingegen rollstuhlgerecht, ist sie immer auch barrierefrei.
Eigenschaften einer rollstuhlgerechten Wohnung
Eine als rollstuhlgerecht deklarierte Wohnung erfüllt grundsätzlich die Standards einer barrierefreien Wohnung. Darüber hinaus wurden einige dieser Anforderungen angepasst. Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die grundlegendsten Eigenschaften.
Im privaten Wohnbereich müssen unter anderem folgende Vorkehrungen getroffen werden:
Bewegungsflächen
- entsprechen in jedem Raum den Maßen 150 x 150 cm
Fenster
- Höhe des Griffs zwischen 0,85 cm bis 1,05 cm oder alternativ ein automatisches System
- müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein
Türen
- 90 cm breit und 2,05 cm hoch
- Türspion 1,20 m hoch
- Türdrücker auf einer Höhe von 85 cm
- vor und hinter den Türen gibt es eine Bewegungsfläche
Einrichtung der Küche
- vor den Möbeln 150 cm Raum
- Arbeitsplatte, Spüle und Herd müssen unterfahrbar sein
Rollstuhlgerechtes Bad
- Maße der Toilette: 70 cm tief
- neben dem Klo 90 cm und 30 cm Platz
- WC mit klappbaren Stützen und Rückenstütze
- Duschfläche: 150 x 150 cm
- Dusch-Klappsitz, Stützgriffe, entsprechende Duscharmatur
- Waschbecken: unterfahrbar, Breite von mindestens 90 cm und Tiefe von 55 cm, Vorderkante darf maximal 80 cm hoch sein
- Badewanne muss nachträglich aufstellbar oder mit Lift nutzbar sein
Rollstuhlgerechte Wohnung: Worauf Du bei der Suche achten solltest
Wenn Du auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung bist, solltest Du deshalb immer auch genau auf diese Bezeichnung achten. Wir fassen die Begrifflichkeiten aber gerne noch einmal übersichtlich für Dich zusammen:
- Als barrierefrei gilt eine Wohnung, die die gängigen Normen gemäß ÖNORM B 1600 erfüllt. Weitere Informationen zu dem Begriff erhältst Du in unserem Blogbeitrag Barrierefreiheit – was ist das eigentlich?
- In einer rollstuhlgerechten Wohnung werden zum einen die Normen der Barrierefreiheit eingehalten. Zum anderen ist sie mit den entsprechenden Maßen ausgestattet, die sich an den speziellen Anforderungen für Rollstuhlfahrer orientieren.
- Gilt eine Wohnung als behindertengerecht, ist sie an die jeweiligen Bedürfnisse des Bewohners angepasst. Die Ausstattungsmöglichkeiten sind in diesem Punkt so vielfältig wie die Art der Behinderung.
- In Wohnungsanzeigen werden häufig die Begriffe senioren- oder altengerecht verwendet. Diese sind allerdings nicht gesetzlich definiert, weshalb sie keine festgelegten Ausstattungsmerkmale mit sich bringen. Im Grunde kann also jede Wohnung mit diesen Attributen beschrieben werden. Häufig ist das der Fall, wenn die Wohnung beispielsweise Haltegriffe im Bad vorzuweisen hat oder in der Nähe zu Ärzten liegt.
- Ebenfalls gerne verwendete Begriffe sind barrierenreduziert oder schwellenarm, die ebenfalls nicht festgelegt sind. Die Auslegung ist daher flexibel: Vielleicht erwartet Dich eine ebenerdige Dusche, vielleicht ein Aufzug, vielleicht eine Wohnung mit wenigen Schwellen.
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