Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten

15. Oktober 2021

Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.

Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.

Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.

Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel?

Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.

Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung.

Wird auch ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?

Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Wenn Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen möchtest, bist Du daher in der Nachweispflicht.
Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, sich selbstständig manuell fortbewegen zu können.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der Krankenkasse?

Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden.
In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:

1. Arzt besuchen
Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab.

2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen
Erfrage bei Deiner Krankenkasse, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das ausgestellte Attest zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten und Dich den Rollstuhl testen lassen. Gemeinsam findet ihr heraus, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.

3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen
Wenn Du Dich entschieden hast, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt das das Sanitätshaus für Dich.

4. Auf Antwort warten
Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.

5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.

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Du erreichst uns telefonisch unter +43 (0) 7203 17453 oder per E-Mail an info@ergoflix.at

Wem gehört ein von der Krankenkasse zur Verfügung gestellter Rollstuhl?

Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.

Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, gib es an der entsprechenden Stelle zurück. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.
Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, wenn Du es nicht mehr benötigst.

Rollstuhl von der Krankenkasse: Wer kommt für einen Defekt auf?

Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.

Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldest oder mutwillig beschädigt hast.
Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rollstuhl?

Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden.
Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten Deinen Ansprechpartner bei Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.

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2 comments on “Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten”

  1. Guten Tag!
    Meine Frage ist einfach;
    * an wem gibt man denn Leihrollstuhl zurück?
    * in meinem Fall ist das Sabitätshaus nicht für ie Übernahme zuständig.
    * der Verwender des Rollstuhl ist verstorben( ein Nachbar) und der Übernahmeschein nicht verfügbar.
    * wer kommt für die Kosten der Rückgabe auf ?

    Vielen Dank

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Ob der geliehene Rollstuhl Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshaus ist, erfährst Du über die entsprechenden Dokumente. Liegen die Dokumente nicht vor und das Sanitätshaus ist nicht der Eigentümer, empfehlen wir, Dich an die entsprechende Krankenkasse zu wenden. Ist die Krankenkasse der Eigentümer, können Dir dort alle Deine weiteren Fragen beantwortet werden.

      Wir wünschen Dir alles Gute!
      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

Du hast Fragen? Rufe uns gerne an
+43 (0) 720317453

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