Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.
Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.
Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.
Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.
Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.
Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung.
Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Wenn Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen möchtest, bist Du daher in der Nachweispflicht.
Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, sich selbstständig manuell fortbewegen zu können.
Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden.
In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:
1. Arzt besuchen
Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab.
2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen
Erfrage bei Deiner Krankenkasse, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das ausgestellte Attest zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten und Dich den Rollstuhl testen lassen. Gemeinsam findet ihr heraus, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.
3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen
Wenn Du Dich entschieden hast, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt das das Sanitätshaus für Dich.
4. Auf Antwort warten
Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.
5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.
Möchtest Du den ergoflix® L über Deine Krankenkasse bezuschussen lassen, nimm einfach direkt Kontakt zu uns auf. Wir arbeiten mit Sanitätshäusern zusammen und finden das passende Sanitätshaus in Deiner Nähe.
Du erreichst uns telefonisch unter +43 (0) 7203 17453 oder per E-Mail an info@ergoflix.at
Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.
Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, gib es an der entsprechenden Stelle zurück. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.
Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, wenn Du es nicht mehr benötigst.
Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.
Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldest oder mutwillig beschädigt hast.
Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?
Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden.
Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten Deinen Ansprechpartner bei Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.
Mein Elektro Rollstuhl ist überhaupt nicht geeignet für meine Stadt. Ich muss furchtbare Straßen und Hindernisse Überwinde sowie über Straßenbahnschienen um Einzukaufen usw..
Ich bin 100% auf den Rollstuhl angewiesen seit 10 Jahren. Ich habe immer Schmerzen was durch die holprigen Straßen mit Pflasterseinen eine zusätzliche Tortur ist.
meine Krankenkasse will mir jetzt auch einen neuen Genehmigen der allerdings nicht mal zusammen klappbar ist und nur mit Rampe verlad bar.
So kann ich nie wieder mobil sein und von jemanden mit einem einfachen Auto mal mitgenommen zu werden.
Hallo Inge,
es tut uns Lied, dass Deine Krankenkasse keinen faltbaren Rollstuhl genehmigt. Wir empfehlen Dir Widerspruch einzulegen und beim Arzt nach einem Rezept zu fragen, auf welchem explizit steht, dass Du einen faltbaren Elektrorollstuhl benötigst.
Wusstest Du, dass unsere Rollstühle Federungen besitzen, welche für einen hohen Fahrkomfort sorgen?
Melde Dich gerne telefonisch unter der +49 2852 9459000 bei uns oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de, damit wir Dich zu diesem Thema näher beraten können. Wir freuen uns auf Deine Nachricht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Kann ich einen zweiten Rollstuhl beantragen
lgHelga
Hallo, danke für Deine Nachricht. Nimm gerne Kontakt zu uns auf, damit wir uns Deinen Fall gemeinsam ansehen können.
Du erreichst uns telefonisch unter +43 (0) 7203 17453 oder per E-Mail an info@ergoflix.at
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich habe jetzt bereits einen elektrischen Rollstuhl bestellt, er wurde allerdings noch nicht geliefert. Ich wusste auch nicht, daß ich alle möglichen Anträge stellen muss.
Meine Annahme war, ich kaufe den Rollstuhl und suche dann um einen Zuschuss Ann.
Hoffentlich komme ich aus diesem Schlamassel raus...
Kann mir vielleicht wer weiterhelfen?
Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir empfehlen Dir, Dich in diesem Fall zunächst an das Unternehmen zu wenden, das Dir den E-Rollstuhl verkauft hat, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team
Guten Tag!
Meine Frage ist einfach;
* an wem gibt man denn Leihrollstuhl zurück?
* in meinem Fall ist das Sabitätshaus nicht für ie Übernahme zuständig.
* der Verwender des Rollstuhl ist verstorben( ein Nachbar) und der Übernahmeschein nicht verfügbar.
* wer kommt für die Kosten der Rückgabe auf ?
Vielen Dank
Hallo, danke für Deine Nachricht.
Ob der geliehene Rollstuhl Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshaus ist, erfährst Du über die entsprechenden Dokumente. Liegen die Dokumente nicht vor und das Sanitätshaus ist nicht der Eigentümer, empfehlen wir, Dich an die entsprechende Krankenkasse zu wenden. Ist die Krankenkasse der Eigentümer, können Dir dort alle Deine weiteren Fragen beantwortet werden.
Wir wünschen Dir alles Gute!
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team