Je nach individueller Situation kann es sein, dass die Nutzung eines Rollstuhls nur vorübergehend oder bei bestimmten Gegebenheiten notwendig ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf ein Leihmodell zurückzugreifen. Dieses wird nur für die tatsächliche Nutzungsdauer bezahlt und danach wieder zurückgegeben.
Doch wirst Du von der Krankenkasse unterstützt, wenn Du einen Rollstuhl ausleihst, statt ihn zu kaufen? Tatsächlich kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Wie das möglich ist und welche Bedingungen dafür gegeben sein müssen, erfährst Du hier.
In manchen Fällen ist es nicht lohnenswert, eine große Summe in die Anschaffung eines Hilfsmittels zu investieren. Wenn Du einen Rollstuhl nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen möchtest, reicht es daher oft aus, diesen zu mieten.
Sinnvoll ist das beispielsweise:
Damit sich das Ausleihen wirklich rentiert, solltest Du vorab allerdings verschiedene Anbieter vergleichen. In der Regel wird eine Leihgebühr pro Nutzungstag fällig, manchmal gibt es eine Mindestlaufzeit.
Wenn Du mehrmals auf einen ausgeliehenen Rollstuhl zurückgreifst, solltest Du die Kosten allerdings hochrechnen. Selbst bei sehr geringer, aber regelmäßiger Nutzung summieren sich die Ausgaben. Häufig ist es dann lohnenswert, einmalig den vollen Anschaffungspreis zu zahlen, statt viele kleinere Beträge für die Nutzungszeit.
Grundsätzlich wird das Leihen eines Rollstuhls durch die Krankenkasse unterstützt, wenn die Nutzung notwendig ist. Ist das der Fall, wird Dir ein Standardrollstuhl zur Verfügung gestellt. Das kann beispielsweise zutreffen, wenn Du nach einer Operation oder einem Unfall für mehrere Tage, Wochen oder Monate nicht mobil bist.
Dass die Kosten für ein geliehenes elektrisches oder sonstiges spezielles Modell übernommen werden, ist allerdings die Ausnahme. Wenn Du darauf angewiesen bist, solltest Du das auf jeden Fall bei Deiner Krankenkasse erfragen.
Übrigens: Teurere und nicht individualisierte Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind oft ohnehin eine Leihgabe – auch wenn Du diese dauerhaft nutzt. Das bedeutet, dass der Anbieter der Besitzer ist und der Rollstuhl nach Inanspruchnahme wieder zurückgegeben werden muss. Voraussetzung ist hier immer, dass es einen gesundheitlichen Grund gibt, aus dem Du auf die Nutzung angewiesen bist.
Wenn Du den Rollstuhl lediglich für die Dauer eines Ausflugs, im Urlaub oder für andere Freizeitaktivitäten nutzen möchtest, wirst Du für die Kosten demnach selbst aufkommen müssen.
Frage also einfach bei Deiner Krankenkasse nach, ob beispielsweise nach einer OP, ein Rollstuhl für eine gewisse Zeit geliehen werden kann und wo Du ihn besorgen kannst.
Wenn Du einen Rollstuhl von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommst, erhältst Du diesen über entsprechende Vertragspartner. Diese solltest Du entsprechend erfragen.
Andernfalls kannst Du auf jeden Anbieter Deiner Wahl zurückgreifen. In jeder Stadt gibt es Sanitätshäuser, die Dir auch ohne Zusammenarbeit mit der Krankenkasse einen Rollstuhl tageweise zur Verfügung stellen.
Wenn Du das Hilfsmittel für einen Ausflug oder den Urlaub benötigst, solltest Du Dich vorab informieren. In Freizeitparks, Museen und Flughäfen gibt es normalerweise Rollstühle zum Ausleihen. Auch in den meisten Urlaubsorten wirst Du die Möglichkeit dazu erhalten. Es empfiehlt sich allerdings, im Vorfeld zu erfragen, ob ein solches Modell vorhanden ist oder reserviert werden muss – vor allem, wenn es über den Standardrollstuhl hinaus geht und Du einen Elektrorollstuhl nutzen möchtest.
Zuletzt bieten auch manche Hersteller ihre Rollstühle als Leihmodelle an: Einige unserer ergoflix-Modelle kannst Du beispielsweise mieten. Der Vorteil: Die elektrischen Rollstühle verfügen über einen intuitiven Faltmechanismus und lassen sich in wenigen Sekunden zusammenfalten. Ob im Hausflur oder auf Deiner Reise im Auto, dem Flugzeug oder der Bahn – Deinen Elektrorollstuhl hast Du in wenigen Sekunden platzsparend verstaut. Du möchtest mehr erfahren? Dann besuche unsere ergoflix-Webseite oder rufen uns an: +43 (0) 7203 17453.
Die Mietpreise variieren stark und sind abhängig von Anbieter, Kostenmodell und Rollstuhlart. Es kann demnach nicht allgemeingültig beantwortet werden, mit welchen Kosten Du rechnen musst. Ein Standardmodell erhältst Du beispielsweise schon ab minimal vier Euro pro Tag, jedoch gibt es viele Anbieter, die eine Mindestmietdauer voraussetzen.
Ebenso verhält es sich beim Leihen von Elektrorollstühlen, die Grundkosten für diese sind aber bedeutend höher.
Um den Gedanken vom Anfang noch einmal aufzugreifen, ein kleines Gedankenspiel: Wenn Du Dir einen Rollstuhl ausleihst und für die Kosten selbst aufkommst, zahlst Du mindestens vier Euro täglich. Ein Elektro-Modell kann durchaus auch vierzehn Euro pro Tag kosten. Hinzu kommt häufig eine Mindestmietdauer. Angenommen, Du benötigst den Rollstuhl mehrmals im Jahr für einen Tag, musst ihn aber immer für mindestens drei Tage mieten – in diesem Fall summieren sich die kleinen Beträge sehr schnell.
Die Preise und Mietbedingungen der faltbaren elektrischen Rollstühle von ergoflix entnimmst Du der Webseite.
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