Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für einen E-Rollstuhl von Deiner Krankenkasse übernommen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Bewilligung zu erhalten, haben wir im Folgenden übersichtlich für Dich zusammengestellt:
Der erste Schritt, um einen Elektrorollstuhl zu beantragen, führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich auf Deine spezifischen Mobilitätseinschränkungen.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Kosten-Übernahme eines Rollstuhls ist eine erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung des Gehens. Dein Arzt gibt eine Einschätzung darüber ab, inwieweit diese in Deinem Fall vorhanden ist und welcher Rollstuhl-Typ für Deine Ansprüche erforderlich ist.
Bevor die endgültige Verordnung erstellt wird, solltest Du zunächst ein Sanitätshaus aufsuchen, das mit Deiner Krankenkasse zusammenarbeitet. Informationen über entsprechende Vertragspartner erhältst Du von Deiner Krankenkasse.
Lasse Dich ausführlich vom Fachpersonal beraten. Teste, welches Modell für Deine Anforderungen in Frage kommt und die notwendigen Ansprüche erfüllt.
Im Anschluss teilst Du Deinem Arzt die entsprechende Modellbezeichnung mit, damit er diese auf der Verordnung vermerken kann. Darin sollte er so ausführlich wie möglich begründen (das ist wichtig!), weshalb Du auf einen Elektrorollstuhl angewiesen bist. Je detaillierter die Begründung ausfällt, desto wahrscheinlicher ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Es muss deutlich werden, weshalb Du aus medizinischer Sicht einen Elektrorollstuhl benötigst und ein manuelles Modell für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht.
Mit Deiner Verordnung holst Du beim entsprechenden Sanitätshaus dann einen Kostenvoranschlag ein. Beides reichst Du anschließend bei Deiner Krankenkasse ein, um den Elektrorollstuhl zu beantragen.
Jetzt kannst Du nur noch auf eine Antwort Deiner Krankenkasse warten.
Sollte die Beantragung Deines Elektrorollstuhls abgewiesen werden, kannst Du Widerspruch einlegen. Hast Du Fragen dazu? Schreibe uns einen Kommentar oder rufe uns an. Wir helfen Dir gerne weiter und unterstützen Dich bei Deinem Antrag.
Jetzt kennst Du alle notwendigen Schritte zur Beantragung der Kosten-Übernahme für einen Elektrorollstuhl bei Deiner Krankenkasse bzw. Förderstelle.
Letztlich ist jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung. Ob die Bewilligung stattfindet, hängt von vielen Faktoren wie den Anforderungen Deiner Krankenkasse oder der Ausführlichkeit der Verordnung ab.
Ob die Kosten für das Hilfsmittel übernommen werden, kann nicht vorausgesagt werden. Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen bist, solltest Du aber in jedem Fall einen Antrag stellen.
Wenn Du an einem ergoflix interessiert bist, helfen wir Dir gerne weiter. Wir beantworten alle Fragen und informieren Dich darüber, mit welchen Sanitätshäusern wir zusammenarbeiten.
Nutze einfach unser Kontaktformular. Telefonisch erreichst Du uns unter +43 (0) 7203 17453
6 km/h, 10 km/h oder 15 km/h – wie schnell fährt eigentlich ein Elektrorollstuhl?
Wenn ich mir einen Rollstuhl selber kaufe darf ich den in Betrieb nehImen? Was muss ich beachten ?
Hallo Friedrich,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Wenn Du einen Rollstuhl selber kaufst, kannst Du ihn srlbstverständlich in Betrieb nehmen. Was Du dabei beachten musst, ist je nach Herrsteller unterscheidlich. Bei der Lieferung unserer Rollstühle ist immer eine Bedienungsanleitung enthalten, in welcher genau steht, worauf Du achten musst.
Solltest Du Fragen zu unseren Rollstühen haben, wende Dich gerne telefonisch an uns unter der +49 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Deine Nachricht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team