Elektromobile oder auch Senioren Scooter sind eine ideale Lösung, wenn Sie Ihren Alltag selbstständig bestreiten möchten, aber eben nicht mehr ganz so gut zu Fuß sind. Sie bleiben mobil, können – je nach Reichweite – sogar ausgiebige Ausflüge unternehmen und so Ihren Aktionsradius erweitern. Praktisch: Viele Elektroscooter haben einen Korb oder bieten eine großzügig bemessene Ablagefläche, sodass Sie sogar Einkäufe verstauen können. Für Elektromobile zahlen Sie häufig einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Damit ist dieses Hilfsmittel nicht gerade günstig. Häufig kommen daher folgende Fragen auf: Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt? Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?
Das Gute: Einige Elektromobile auf dem Markt sind im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, kurz GKV, gelistet. Diese Mobilitätsprodukte verfügen über eine Hilfsmittelnummer und können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.
Sie haben ein passendes Elektromobil mit Hilfsmittelnummer gefunden und möchten Zuschüsse bei Ihrer Krankenkasse beantragen? Wir erklären Ihnen, wie das geht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Um ein Hilfsmittel wie z. B. ein Elektromobil von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen und dieses sozusagen auf Rezept zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie beantragen Sie einen Zuschuss von der Krankenkasse? Für Sie haben wir die wichtigsten Schritte kurz und knapp zusammengefasst:
Um ein Elektromobil über die Krankenkasse zu erhalten, muss Ihr Arzt eine medizinische Notwendigkeit diagnostizieren. Ebenso sollte Ihr Arzt bescheinigen, dass neben Ihrer Gehfähigkeit auch die Greiffunktion der Hände eingeschränkt ist. Demnach können Sie eine manuelle Mobilitätshilfe ohne elektrischen Antrieb nicht bedienen. Ihr Arzt untersucht zudem, ob Sie geistig in der Lage sind, ein Elektromobil zu bedienen – denn schließlich sollen Sie weder sich noch andere gefährden.
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Verordnung Ihres Arztes. Diese ähnelt einem Rezept und belegt die Notwendigkeit für das Elektromobil. Erinnern Sie Ihren Arzt an die entsprechende Hilfsmittelnummer für Ihren Elektro-Scooter. Diese sollte auf dem Rezept vermerkt sein.
Mit der Verordnung können Sie nun ein Sanitätshaus aufsuchen. Ihr Fachberater erstellt einen Kostenvoranschlag für Ihre Mobilitätshilfe und reicht die Unterlagen zur Prüfung bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend prüft die Krankenkasse die Unterlagen und meldet sich nach spätestens drei Wochen bei Ihnen zurück. Nach Eingang eines positiven Bescheids händigt Ihr Fachberater Ihnen den Elektroscooter aus.
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Dies geschieht, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder aber, wenn diese unzureichend erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen daher: Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, Ihre Immobilität detailliert zu beschreiben. Außerdem sollte er begründen, warum Ihnen ein Elektromobil Erleichterung verschafft.
Das Gute: Sie können Widerspruch einlegen. Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wird das Hilfsmittel auch in einem zweiten Antrag abgelehnt, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Wir raten Ihnen, sich in solch einem Fall Rechtsbeistand einzuholen.
Sie denken über die Anschaffung eines Elektromobils nach und haben noch nicht das richtige gefunden? Im Sortiment von ergoflix finden Sie neben faltbaren Elektrorollstühlen auch das Outdoor-Mobil Scoozy.
Sie haben eine Mobilitätshilfe von ergoflix beantragt und diese wurde nicht genehmigt? Wir haben hausinterne Experten, die Sie beim Thema Bezuschussung fachkundig unterstützen. Rufen Sie uns einfach an: 02852 - 945 90 00.
Sie möchten mehr über Elektromobile erfahren? Dann könnten diese Artikel für Sie interessant sein: